Organisation

Der Abfallzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird von einem hauptamtlichen Verbandsgeschäftsführer/in geleitet.

Vertretung des Abfallzweckverbandes:

Der Verbandsgeschäftsführer, Markus Rybarczyk, vertritt den Abfallzweckverband Südniedersachsen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren. Die repräsentative Vertretung des Abfallzweckverbandes obliegt dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung, Erster Kreisrat des Landkreises Northeim Jörg Richert.

Verbandsmitglieder:

Die Landkreise Göttingen, Northeim sowie die Stadt Göttingen sind die Verbandsmitglieder.

Verbandsversammlung:

Die Verbandsmitglieder entsenden ihre Hauptverwaltungsbeamten sowie 2 weitere Vertreter/innen in die Verbandsversammlung. Die weiteren Vertreter/innen werden von dem Rat der Stadt bzw. den Kreistagen für die Dauer ihrer Wahlperiode gewählt. Die Verbandsversammlung trifft alle wichtigen Entscheidungen des Abfallzweckverbandes, die ihr nach der Verbandsordnung zugewiesen sind.
Sie beschließt z. B. über die Verbandsordnung, den Wirtschaftsplan, die Abstimmung mit den Verbandsmitgliedern zu den kommunalen Abfallwirtschaftskonzepten und in Angelegenheiten von besonderer Bedeutung für den Zweckverband. Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätzlich öffentlich.
Außerdem nehmen die Mitglieder des Beirates und der Geschäftsführer des Abfallzweckverbandes an den Sitzungen der Verbandsversammlung teil.